Bereits im November 2019 ist die neue europäische Cookieregelung für Webseiten in Kraft getreten. Trotzdem erfüllt ein großer Teil der deutschen Webseiten die neuen Anforderungen nicht!
Es werden zwar teilweise sogar die richtigen Tools eingesetzt – diese sind aber häufig falsch konfiguriert, so dass die Webseite einer evtl. Abmahnung wegen unnötig gesetzten Cookies nicht standhält. Dabei gibt es kurz gesagt eigentlich nur zwei einfache Regeln:
- “NO COOKIE BEFORE CONTENT” lautet die erste Regelung. Dies bedeutet, dass gar kein Cookie gesetzt werden darf, bevor dem Besucher der Webseite die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst zu entscheiden welche Cookies er annehmen möchte und welche nicht.
- Hinnehmen muss der Besucher nur sogenannte „technische Cookies“, welche zum unbedingten Betrieb der Webseite notwendig sind. Dies sind z.B. Cookies für Warenkörbe in Online-Shops. Nur diese Cookies dürfen also vom Webseitenbetreiber, nach der Einwilligung (auch wenn der Besucher gar keine Chance hat diese abzuwählen) gesetzt werden.
Webseiten mit einem „Banner“ welches nur besagt, dass Cookies verwendet werden und Sie maximal die Möglichkeit haben auf OK zu klicken, sind laut der neuen EU-Cookieregelung nicht datenschutzkonform und aus diesem Grund stark abmahngefährdet.
Ob Ihre Webseite die neue Cookieregelung erfüllt, können Sie in jedem Browser mit den jeweiligen Entwickler-Tools oder auf der folgenden Webseite überprüfen:
https://www.cookiemetrix.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema, melden Sie sich gerne bei uns.